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AGB's

VALET PARKING STUTTGART FLUGHAFEN

Mario Alexander Beljo

Göthestraße 51

70794 Filderstadt

 

Tel: +49 711 44080517

hallo@valet-parking-stuttgart.com

Für alle Links in unserem Internetauftritt gilt: Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten und übernehmen keine Haftung für die Inhalte der Seiten, auf die von unserer Website aus verwiesen wird. 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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  • 1 Allgemeines

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Alle von der Firma VALET PARKING STUTTGART - www.valet-parking-stuttgart.com angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung (Angebot), jedoch spätestens mit Abschluss des Vertrages mit VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB der VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com, welche der Kunde im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann. Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com ausdrücklich schriftlich anerkannt. Der Vertrag kommt zustande durch das Angebot des Kunden und der Bestätigung bzw. Annahme des Angebots durch VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com. Diese erfolgt in der Regel binnen 12 Stunden nach Reservierungsanfrage. Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Fehler oder sonstige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben der - www.valet-parking-stuttgart.com unverzüglich mitzuteilen. Ein Angebot durch den Kunden kann erfolgen per

Buchungsanfrage unter der Homepage www.valet-parking-stuttgart.com oder telefonische Anfrage unter +49 711 44080517

 

Das Absenden der Buchung mit allen erforderlichen Daten an VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben den eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Pflichten des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com auf einem Dritten übertragbar.

 

  • 2 Geltungsbereich

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Rahmen des Vertrages mit den von VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com gebotenen Leistungen, wie die Vermietung eines Stellplatzes für Kfz, sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden.

 

  • 3 Vertragsgegenstand

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VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist für Mieter nicht gestattet. Mit der Bestätigung der Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände abzustellen. Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat die Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Die Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:

der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u.a.) 

ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde. 

Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.  

 

  • 4 Entgelt & Bezahlung 

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Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet, wobei der Anreise- und der Abfahrtstag vom Betriebsgelände als ein ganzer Tag berechnet werden. Die Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. 

Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Übergabe in bar / EC gezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, der Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift, ausdrücklich an. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Die Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.  

 

  • 5 Rücktritt und Schadenersatz

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Die Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einer Stornierung bis zu 48 Stunden vor Anreisetag (00:00 Uhr) fällt eine Stornogebühr i.H.v. 10,00 € + eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an. Maßgeblich ist der Anreisetag und nicht die Anreiseuhrzeit bzw. Stunde. Eine Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, Krankheit oder Todesfall. Diese müssen schriftlich nachgewiesen werden.

 

 

 

  • 6 Haftung / Haftungsausschluss

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Die Firma VALET PARKING STUTTGART haftet für durch sie oder ihren Angestellten schuldhaft verursachten Schäden pro Schadenfall. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdende Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde die Firma VALET PARKING STUTTGART frei bei Schäden höherer Gewalt (z.B. Sturmschäden, Hagel, Blitzeinschläge, Überflutung usw.) sowie bei Schäden durch innere und äußere politische Unruhen, Kriegsereignisse und Vandalismus, Glasschäden die durch Steinschläge oder andere Gegenstände verursacht worden sind. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Rückgabe dem Aufsichtspersonal gemeldet hat. Die Firma VALET PARKING STUTTGART haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen oder Tieren, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung (z. b. Autoradio, Navigation, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.

Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Diese unterliegt den Obliegenheiten des Kunden. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind bei einer nicht Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen.

 

Bei der angebotenen Dienstleistung „Hol- und Bring Service“ des Wagens von und zum Terminal ist das Kundenfahrzeug während der Überführungsfahrt zum Parkplatz und zurück über unsere Betriebshaftpflicht versichert.

Die Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com übernimmt keine Haftung während dieser Zeit für evtl. Reifenschäden, Glasschäden (Steinschlag), Zahnriemen, Motor,-Getriebeschäden oder sonstigen technischen Schäden, die am Fahrzeug entstehen könnten oder Folgeschäden die aufgrund einer der vorgenannten Schäden entstehen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von VALET PARKING STUTTGART.

 

  • 7 Datenschutz

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Die zur Verfügung gestellten Daten werden von der Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der Firma VALET PARKING STUTTGART- www.valet-parking-stuttgart.com im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

 

  • 8 Schlussbestimmungen

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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

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Gerichtsstand ist Stuttgart. 

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