Bundestag: FDP fordert Verbesserungen für Flugreisende
Landen oder starten Flüge verspätet oder fallen gar aus, haben Flugreisende bei der Erfüllung bestimmter Anforderungen einen Anspruch auf eine Entschädigung. Derzeit machen es viele Fluggesellschaften den Betroffenen schwer, die Ansprüche aus dem Fluggastrecht durchzusetzen. Sie integrieren in ihre AGB ein sogenanntes Abtretungsverbot. Das soll sich nach dem Willen der FDP-Abgeordneten im Bundestag sowohl in Deutschland als auch der gesamten Europäischen Union möglichst schnell ändern.
Die Forderung nach der Abschaffung des Abtretungsverbots findet sich in der Drucksache 19/15044 des Deutschen Bundestags. Sie soll es den von Verspätungen und Flugausfällen möglich machen, ihre Schadenersatzforderungen von spezialisierten Dienstleistern eintreiben zu lassen. Diese Überzeugung vertritt auch der Bundesgerichtshof schon seit längerer Zeit. Das beweist das unter dem Aktenzeichen VII ZR 51/05 gefällte Urteil. Um das Abtretungsverbot (pactum de noncedento) abzuschaffen, müsste der Paragraf 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geändert werden, der aktuell noch den Ausschluss der Abtretung von Forderungen auf der Basis von Vereinbarungen (dazu gehören auch die AGB) legalisiert.
Parkservice am Flughafen Stuttgart ist auf Flugverspätungen vorbereitet
Immer wieder erreichen unseren Valet Parkservice am Flughafen Stuttgart Anfragen zur Vorgehensweise bei Flugverspätungen. Offenbar scheinen Neukunden die Befürchtung zu haben, dass sie ihre Fahrzeuge bei einer verspäteten Ankunft oder einer durch Flugausfälle notwendigen Umbuchung nicht zeitnah zurückbekommen. Wir können Sie beruhigen. Wird durch einen Flugausfall eine Umbuchung auf einen anderen Flug notwendig, benachrichtigen Sie unseren Parkservice am Flughafen Stuttgart einfach telefonisch oder per Mail. Teilen Sie uns dabei bitte die Flugnummer und die planmäßige Ankunftszeit mit. Dann können unsere Dispatcher diese Änderungen berücksichtigen. Flugverspätungen am Airport Stuttgart beobachten wir ständig. Das heißt, unsere Dispatcher reagieren sehr flexibel auf daraus resultierende Änderungen beim Fahrerbedarf und sorgen dafür, dass Sie trotzdem schnell mit Ihrem Auto nach Hause fahren können.
Kleiner Extra-Service: Welche Entschädigungen sind bei Flugverspätungen fällig?
Unser Valet Parking Team am Flughafen Stuttgart möchte, dass Sie gut informiert zu Ihrer nächsten Dienstreise oder in den Urlaub starten. Deshalb haben wir einen kleinen Überblick zu den Fluggastrechten bei Verspätungen zusammengestellt. Die wichtigste Anforderung beim Recht auf eine Entschädigung ist, dass der Flug innerhalb der EU startet oder landet und die Fluggesellschaft in der Europäischen Union ansässig ist. Unterschiede beim Ausmaß der Verspätung wurden aufgehoben. Mittlerweile haben alle Fluggäste bei einer mehr als 3-stündigen Verspätung der Ankunft einen Entschädigungsanspruch.
Anfänglich galt die erfolgte Landung als Ankunft, doch das änderte sich mit einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof im September 2014 unter dem Aktenzeichen C-452/13 fällte. Seither gilt als Ankunft der Zeitpunkt, zu dem die Türen des Flugzeugs zum Aussteigen geöffnet werden. Die Höhe der zu beanspruchenden Schadenersatzforderung leitet sich aus der geflogenen Distanz ab. Sie beträgt für die Kurzstrecke (bis 1500 km) 250 Euro, für die Mittelstrecke (1500 bis 3500 km) 400 Euro und für die Langstrecke (ab 3500 km) 600 Euro.
Bei verspäteten Abflügen haben Fluggäste Ansprüche auf Sachleistungen. Hier gilt noch eine zeitliche Staffelung von 2 Stunden bei Kurzstreckenflügen, 3 Stunden bei Mittelstreckenflügen und 4 Stunden bei Langstreckenflügen. Verspätet sich ein Abflug um mehr als 5 Stunden, können Betroffene vom Flug zurücktreten und eine volle Erstattung des Ticketpreises für den verspäteten Flug verlangen.
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